Kieferorthopädische Begleitinformationen
Behandlungsablauf und -kosten
Zu Beginn einer Behandlung stellen wir die Planungsunterlagen (Modelle, Röntgenbilder, Fotos) her.
Bei gesetzlich Versicherten muß durch den Kieferorthopäden zunächst die Einstufung nach den sog. “Kieferorthopädischen Richtlinien (KG)” erfolgen, welche dafür entscheidend ist, ob die Krankenkasse sich an den Kosten für die Behandlung beteiligt.
Auf der Grundlage der diagnostischen Anfangsunterlagen wird der Behandlungsplan erstellt (enthält Diagnose, Therapieverlauf und Kostenaufstellung). Diesen reichen wir bei Ihrer gesetzlichen Versicherung, sofern diese leistungspflichtig ist, ein bzw. händigen Ihnen diesen aus, so daß Sie ihn bei Ihrer privaten Versicherung einreichen können.
Ist der Plan, im Fall der gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt, kann mit der Behandlung begonnen werden. Wir besprechen vor Behandlungsbeginn mit den Eltern noch einmal die Wahl der gewünschten/möglichen Behandlungsgeräte und alle Kostenfragen.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie einen Eigenanteil zunächst selbst bezahlen. Wird die Behandlung ordnungsgemäß abgeschlossen, d.h. war die Kooperation von Seiten des Patienten so, wie es für einen Erfolg der Behandlung erforderlich ist, erstattet Ihnen die Krankenkasse diesen Betrag am Ende zurück.
Sie erhalten von uns alle drei Monate eine Rechnung über Ihren Eigenanteil. Bitte heben Sie diese Rechnungen gut auf, um sie später bei der Kasse einreichen zu können.
LEISTUNGEN, DIE VON DER GESETZLICHEN KRANKENKASSE NICHT BEZAHLT WERDEN
Auch als gesetzlich Versicherter wollen Sie für sich oder Ihr Kind die beste Qualität auf dem Stand der heutigen Wissenschaft und somit eine moderne Kieferorthopädie in Anspruch nehmen.
Laut §12 Abs. 1 des SGB V darf aber eine gesetzliche Krankenkasse nur Leistungen bezahlen, die gerade einmal ausreichend und insb. “wirtschaftlich” sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Art und Umfang der Behandlung wird durch viele Richtlinien und Gesetze bestimmt. Neue Technologien oder besonders komfortable oder schnelle Methoden dürfen nicht angewandt werden.
Auch für privat Versicherte gilt oft, daß die Kosten für z.B. optimierte Diagnostik und Behandlungsplanung (Funktionsanalyse, computergestützte Behandlungssimulation), für zahnfarbene oder unsichtbare Brackets statt der Metallbrackets, für High-Tech-Drähte oder besondere Schutzmaßnahmen zur Kariesvermeidung selbst bezahlt werden müssen.
Über Möglichkeiten, Zahlungsmodalitäten und anfallende Kosten informieren wir Sie rechtzeitig vor Behandlungsbeginn in individuellen Beratungsgesprächen, wenn die Behandlung geplant wird.
Behandlungsnotwendigkeit
Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen, Bissverschiebungen, Fehlbildungen der Kiefer und des Gesichtsschädels.
Zahnstellungs- und Kieferanomalien heilen nicht von allein aus, viele verschlechtern sich sogar mit der Zeit.
Diese Spätschäden können bei einer Nicht-Behandlung auftreten:
- Sprachstörungen
- Kiefergelenkschäden (z.B. „Knacken“ der Gelenke)
- Verspannungen, Kopfschmerzen
- Überlastung von Zähnen
- Zahnfleischentzündung, Parodontitis, Karies
- Zahnlockerung
- Probleme im gesamten Bereich der Wirbelsäule
Durch Zahnfehlstellungen entstehen Schmutznischen, die für die Zahnpflege nicht zugänglich sind. Die Folge ist ein erhöhtes Risiko für Karies und Erkrankungen des Zahnhalteapparates.
Passen die Kiefer und die Zahnreihen nicht richtig aufeinander, hat dies eine gestörte Kaufunktion mit allen Auswirkungen auf die Muskulatur und Gelenke des Kopfes, des Halses und des weiteren Halteapparates entlang der Wirbelsäule zur Folge.
Eine ungleichmäßige Belastung einzelner Zähne oder Zahngruppen kann zu deren schmerzhafter Überlastung sowie zu Zahnlockerungen, zu Verlust von Zahnschmelz, Zahnbetterkrankungen, Zahnkippungen, Kiefergelenkschmerzen, Tinnitus und Migräne führen.
Stabilisierung der geraden Zähne
Endlich geschafft: Zähne und Lächeln sind in Bestform!
Die “aktive Phase” der kieferorthopädischen Behandlung ist abgeschlossen.
Da sich Zähne bewegen und lebenslang “wandern” können, ist es wichtig, das erzielte Behandlungsergebnis zu sichern. Das kann entweder mittels herausnehmbarer oder festsitzender Apparaturen, gegenbenenfalls mit einer Kombination aus beidem, erreicht werden. Diese werden nach Abschluss der Behandlung in der sog. “Retentionsphase” eingesetzt.
Wir erläutern Ihnen gerne die Details der verschiedenen Lösungen.
Weisheitszähne
Die Weisheitszähne sind die letzten Zähne in der Zahnreihe. Da sie sehr spät durchbrechen und sich die anderen Zähne schon im Kiefer “breit” gemacht haben, kommt es häufig zu Problemen:
Die Weisheitszähne wachsen schief, brechen im Platzmangel oft nur teilweise durch und führen zu Entzündungen und Zysten.
Wann sollten sie entfernt werden?
- wenn sie in hoffnungslosem Platzmangel angelegt sind
- wenn sie stark verlagert sind
- wenn sich Entzündungen bilden und sie der Pflege schwer zugänglich sind
Müssen Weisheitszähne bei jeder kieferorthopädischen Therapie entfernt werden?
Nein, nicht unbedingt. Bei manchen haben die Weisheitszähne ausreichend Platz und stehen in gutem Kontakt zu den Gegenzähnen des anderen Kiefers. Dann kann man sie sehr gut erhalten.
Es gibt Untersuchungen, die belegen, dass es durch den Wachstumsdruck der durchbrechenden Weisheitszähne zur Verschlechterung der Zahnstellung kommen kann.
Möchte man dies sicher verhindern, ist oft eine Entfernung und/oder eine sehr gute Stabilisierung der anderen Zähne erforderlich. Als letzte Zähne der Zahnreihe dienen sie kaum zu Kauen und sind oft anfällig für Karies, da sie schwer sauber gehalten werden können.
Zahnpflege
Gut gepflegte Zähne, gut gepflegtes Zahnfleisch werden nie krank. Eine gründliche, tägliche Zahnpflege ist, d.h. die Entfernung aller schädlichen Beläge, ist das A und O, ob mit oder ohne Zahnklammer.
Mit Zahnklammer ist die Pflege etwas zeitaufwändiger und schwieriger, mit System und Sorgfalt ist gute Pflege aber auch mit Klammer möglich.
Gerne helfen wir Ihnen, ihre Technik zu verbessern und den Umgang mit den Hilfsmitteln zu lernen.
Hier ein paar wesentliche Informationen über die Hilfsmittel:
Zahnbürste
Bei den elektrischen Zahnbürsten sind insbesondere die schallaktiven Bürsten sehr gut geeignet.
Zahnzwischenraumpflege
Munddusche
Färbetesttabletten
Kaugummi
Die ersten Tage mit neuer Zahnspange:
In der ersten Phase nach dem Einsetzen einer neuen Zahnspange treten im Kausystem Umbauprozesse ein, in denen sich die verschiedenen Gewebe der Mundhöhle an die veränderte Situation anpassen. Aus diesem Grund sind in dieser Phase folgende Symptome nicht ungewöhnlich:
- leicht erhöhter Speichelfluss
- Reizung der Weichteile: Hierbei können z.B. die Wangeninnenseiten, Zunge und Lippen durch raue Stellen der Apparatur gerötet
- oder leicht aufgerieben sein. Die Weichteile sind in dieser Phase sehr sensibel, so dass sich selbst kleine Erhöhungen an den Brackets oder Bändern oder an losen Spangen sehr scharfkantig anfühlen. Insbesondere am Anfang der Behandlung können sich auch Drahtenden aufbiegen, da die weichen Anfangsdrähte sehr flexibel sind.
- Vorübergehende Lockerung der Zähne
- Sprachbeeinträchtigung
- Druck auf den Zähnen: An den zu bewegenden Zähnen entsteht durch die Zahnspange ein therapeutischer Druck, der in der Regel binnen der ersten 2 bis 3 Tage abgeklungen ist.
- Beschwerden beim Kauen, insbesondere bei hohem Kaudruck: weiche Kost ist in dieser Phase zu bevorzugen!
- Anpassung an die veränderte Situation in der Mundhöhle:
- Für die ersten Tage nach Einsetzen einer Spange gilt daher prinzipiell, dass man sich zunächst einmal an die veränderte Situation gewöhnen muß. Die verschiedenen Gewebe der Mundhöhle sind gut anpassungsfähig und adaptieren sich schnell an Veränderungen. Im Allgemeinen passt sich der Körper an die neue Situation so gut an, dass man die Apparatur nach einiger Zeit überhaupt nicht mehr wahrnimmt.
- Die Zeit der Anpassung ist individuell sehr unterschiedlich und dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen, wobei die stärksten Beschwerden innerhalb von 3 bis 5 Tagen nachlassen sollten.
NOTFALL-KONTAKT: Sollten Sie trotzdem über die o.g. Zeitspanne hinaus noch Beschwerden haben, setzen Sie sich bitte mit uns ins Verbindung. Melden Sie sich bitte ebenfalls umgehend bei Veränderungen an den Apparaturen, so z.B. bei verbogenen Drähten, losen Brackets o.ä..
WAS KANN ICH TUN WENN…
Probleme mit festsitzender Klammer:
Bracket oder Band hat sich gelöst, keine Schmerzen oder Druckstelle
Bracket oder Band hat sich ganz gelöst, es hat keine Verbindung mehr zu Bogen
Gelöster Bogen
Störendes Bogenende
Gummiringe (Ligaturen) haben sich von der festsitzenden Spange gelöst oder eine Gummikette ist gerissen
Schmerzen
Tritt nach einer Woche noch keine Besserung ein, vereinbaren Sie bitte einen Zusatztermin
Wunde Stellen
Tritt dennoch keine Besserung ein, vereinbaren Sie bitte einen Zusatztermin
Ein Haken zum Einhängen von Gummizügen hat sich gelöst
Zahnfleischentzündung
Probleme mit herausnehmbarer Klammer:
Druckstelle am Zahnfleisch
Kunststoffbasis oder Draht der Zahnspange gebrochen
Spange passt nicht mehr oder ist verloren gegangen
Kosten für kieferorthopädische Behandlungen
Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen bezahlen kieferorthopädische Behandlungen in der Regel unabhängig vom Lebensalter, versuchen aber zunehmend, den Erstattungsanspruch ihrer Versicherten zu bestreiten.
In solchen Fällen beraten und unterstützen wir Sie gerne ausführlich und kompetent.
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen dürfen im Zuge der Kosteneinsparung im Gesundheitswesen nicht mehr alles bezahlen, was Ihnen als Patient nützt und was auf dem neusten Stand der Wissenschaft und Therapiemöglichkeiten ist.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlung nur, wenn ein hinreichend medizinischer Befund über eine gravierende Fehlstellung der Zähne vorliegt. Dies bedeutet eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt.
Die kieferorthopädische Basisbehandlung, die von der Krankenkasse bezahlt wird, unterliegt einem strengen Wirtschaftlichkeitsgebot und muß den gesetzlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt werden, das heißt „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ sein. Dies gestattet nur die Verwendung von Standardmaterialien. Diese Vorgaben definieren als nicht eine „gute“ oder sogar „optimale“ Behandlung nach neuestem Stand der Wissenschaft.
Seit der Einführung der „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) wird die Behandlung mancher Fehlbisse, abhängig von der Diagnose und der Einstufung nach den KIG-Vorgaben, gar nicht mehr von den Kassen übernommen. Dies betrifft besonders die Behndlung bei kleinen Kindern (Frühbehandlung). Diese Behandlungen müssen von den Eltern komplett selbst bezahlt werden.
Bei der ersten Untersuchung wird festgestellt, ob die Behandlung von der Krankenkasse bezahlt wird.
Deshalb, und weil moderne, komfortable und schonende Techniken von der Krankenkasse nicht abgedeckt sind, macht es Sinn, für Kinder und auch als Erwachsene frühzeitig eine Zusatzversicherung für Zähne abzuschliessen, in der Kieferorthopädie als Leistung enthalten ist. Damit ermöglichen Sie Ihrem Kind oder sich selbst eine schonende und zeitgemäße kieferorthopädische Behandlung. Hierüber beraten wir Sie gerne.
Bei der Behandlungsplanung wird auch über Ihre persönlichen Wünsche der Behandlungsqualität, der bestmöglichen Behandlungsmethoden, über moderne, ästhetische und komfortable Materialien gesprochen sowie über die Höhe der anfallenden Kosten.
Patienten ab dem 18. Lebensjahr
Erwachsene Patienten haben seit 1993 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass die Therapie von Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr zur vertragszahnärztlichen Versorgung zählt, auch bei bestehender medizinischer Behandlungsnotwendigkeit.
Eine Ausnahme stellen nur Patienten mit einer schweren Kieferanomalie dar, die einer kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Kombinationstherapie bedürfen, d.h. deren Fehlbiss so gravierend ist, dass eine Operation der Kiefer zusätzlich zur Zahnspange erforderlich ist.
Informationen für Eltern
Wann sollten Sie zum Kieferorthopäden?
Wie ist der Ablauf beim Kieferorthopäden?
Trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten?
Bei gesetzlichen Krankenkassen gilt, dass es vom Bedarfsgrad (KIG) der Fehlstellung abhängt, ob man den Zuschuss von der Krankenkasse zur Grundversorgung erhält. Es gibt fünf Grade. Ab Grad 3 ist ein Kassenzuschuss möglich. Der Kieferorthopäde muß bei der ersten Untersuchung den Bedarfsgrad feststellen.
Die Einstufung nach Grad 1 oder 2 (kein Kassenzuschuss) sagt allerdings nichts aus über
- die medizinische Notwendigkeit oder Schwierigkeit einer Behandlung
- den Kiefergelenksbefung (Risiken, krankhafte Veränderungen)
- die Risiken bei Unterlassung der Regulierung
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